Philipp Wiesner (Dresden) wegen Gefährlicher Körperverletzung verurteilt, Ehemaliger DJ, jetzt Versicherungsfachmann (Aktenzeichen: 10 Ns 388 Js 3895/20)

Der Ehemalige DJ Philipp Wiesner bekannt unter DJ Wiesi aus Dresden welcher eine gewisse Bekanntheit als Diskjockey in Dresden und Umgebung hatte, ist nun mehr als Versicherungsfachmann beruflich tätig. Philipp Wiesner wurde am 05.03.2020 wegen Gefährlicher Körperverletzung zu 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Berufungsverhandlung fand am 28.07.2020 am Landgericht Dresden statt.

Als Zeuge und geschädigte waren der jetzt 23-Jährige T. Bro. und die heute 24-Jährige K. Ma. anwesend.

Zum Tathergang ist folgendes zu berichten: Es sollte ein lustiger Abend im Club Arteum in Dresden für Herrn Wiesner werden. Als er aber herausfand das seine damalige Freundin K. Ma. eine Party veranstaltete ohne ihn einzuladen, nahm der Abend für den jetzigen Versicherungsfachmann einen schlechten Verlauf.

Philipp Wiesner wurde neugierig und kletterte betrunken über den Balkon in die Wohnung seiner damaligen Freundin. Als er sie und seinen damaligen besten Freund beim Küssen sah, beschimpfte er ihn als ,,Hurensohn‘‘ und rannte sofort, ohne zu zögern wutentbrand zu den beiden hin und schlug massiv auf seinen damaligen besten Freund ein. Während die anderen Gäste vor Angst ins Schlafzimmer flüchteten, wollte Frau Ma. den Betroffenen schützen und bekam einen Tritt in den Brustkorb ab. T. Bro. konnte sich befreien und wehren, indem er dem Angeklagten auch einen Schlag verpasste. Kurz danach rannte Herr Bro. ebenfalls ins Schlafzimmer. Der Angeklagte und K. Ma. standen noch zu zweit im Flur. Kurze Zeit später kam Herr Bro. Aus dem Schlafzimmer und es kam nochmals zu einem halbminütigem Gefecht. Im Anschluss darauf flüchtete Philipp Wiesner aus der Wohnung. Kurz danach traf dann auch die Polizei ein.

Der Geschädigte Herr Bro. erlitt einen Trommelfellriss sowie einen Handwurzelknochenbruch und mehrere Hämatome am ganzen Körper. Frau Ma. hatte Taubheitsgefühle an mehreren Fingern und musste ergotherapeutisch behandelt werden.

Im Rahmen der heutigen Berufungsverhandlung wurde erwähnt, dass der Angeklagte 2017 bereits schon einmal wegen einer Gefährlichen Körperverletzung angeklagt wurde. Es handelt sich hier also um eine Wiederholungstat.

Nach der knapp dreistündigen Verhandlung, verkündete der Richter das Urteil. Der Angeklagte Philipp Wiesner wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt € 5.500  verurteilt. Dies setzt sich zusammen aus € 1.000 an K. Ma. die bereits als Schadensersatz bezahlt wurde, € 2.500 an den schwer geschädigten T. Bro. , € 1.000 an den Weißen Ring e.V., sowie € 1.000 an die gemeinnützige Einrichtung Sonnenstrahl e.V. .

Diese Zahlung muss er binnen drei Monate, bis spätestens zum 01.11.2021 geleistet haben.

Das Urteil fiel deswegen so mild aus, da der Angeklagte Philipp Wiesner mit einer Vorstrafe seinen Beruf als Versicherungsfachmann verlieren Könnte und er daher seine Ausbildung umsonst gemacht hätte.

Wäre das Urteil vom Amtsgericht Dresden (neun Monate Haft auf Bewährung) bestätigt worden, würde er in den Bereichen der Finanzdienstleistung für fünf bis sechs Jahre keinen Job mehr bekommen.  Dies wurde vom Gericht strafmildernd berücksichtigt.

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